Rechtliches
Satzung & Ordnungen
Hier finden Sie alle Regelwerke des Reit- und Fahrvereins Lobberich 1926 e. V. an einer Stelle: die Satzung, die Ordnungen für Anlage und Veranstaltungen sowie die Bedingungen für Tickets, Buchungen und Nennungen. Die Ordnungen hängen zusätzlich auf der Anlage aus.
Mit dem Kauf eines Tickets, einer Buchung oder einer Nennung erkennen Sie die Geltung der jeweils maßgeblichen Ordnung an.
Alle Dokumente sind frei abrufbar. Maßgeblich ist jeweils die hier veröffentlichte Fassung.
Satzung und Vereinsrecht
Die Satzung ist die rechtliche Grundlage des Vereins; ergänzende Vereinsordnungen konkretisieren einzelne Bereiche.
Die Satzung des Reit- und Fahrvereins Lobberich 1926 e. V. – rechtliche Grundlage des Vereins.
Fassung vom 15. Januar 2026 · gültig seit 15. Januar 2026 · beschlossen von der Mitgliederversammlung · gilt für Mitglieder · PDF, 216 KB
Regelt Zusammensetzung und Aufgaben des Beirats (§ 16 der Satzung).
Fassung vom 15. Januar 2026 · gültig seit 15. Januar 2026 · beschlossen von der Mitgliederversammlung · gilt für Mitglieder · PDF, 156 KB
Ordnungen für Anlage und Veranstaltungen
Diese Ordnungen gelten für alle Personen auf der Anlage und bei Veranstaltungen. Auf der Anlage hängen zusätzlich Kurzfassungen aus.
Verbindliche Ordnung für den Aufenthalt und die Nutzung der Vereinsanlage sowie für Veranstaltungen.
Fassung vom 1. Februar 2026 · gültig seit 1. Februar 2026 · beschlossen vom Vorstand · gilt für Alle Personen auf der Anlage · PDF, 171 KB
Auszug zum Aushängen – ersetzt die vollständige Ordnung nicht.
Fassung vom 1. Februar 2026 · gültig seit 1. Februar 2026 · beschlossen vom Vorstand · gilt für Alle Personen auf der Anlage · PDF, 37 KB
Auszug zum Aushängen – ersetzt die vollständige Ordnung nicht.
Fassung vom 1. Februar 2026 · gültig seit 1. Februar 2026 · beschlossen vom Vorstand · gilt für Alle Personen auf der Anlage · PDF, 32 KB
Auszug zum Aushängen – ersetzt die vollständige Ordnung nicht
Fassung vom 1. Februar 2026 · gültig seit 1. Februar 2026 · beschlossen vom Vorstand · gilt für Alle Personen auf der Anlage · PDF, 30 KB
Beiträge und Gebühren
Regelungen zu Mitgliedsbeiträgen und Nutzungsgebühren.
Das Anlagennutzungsgeld für Fremdpferde ist in Ziffer 3.7 der Haus-, Veranstaltungs- und Reitordnung geregelt.
Regelt die Mitgliedsbeiträge und ihre Fälligkeit.
Fassung vom 1. Januar 2026 · gültig seit 1. Januar 2026 · beschlossen von der Mitgliederversammlung · gilt für Mitglieder · PDF, 173 KB
Bedingungen für Tickets, Buchungen und Nennungen
Welche Bedingungen bei Tickets, Buchungen und Nennungen gelten und wo sie im Wortlaut stehen.
Für Tickets, Buchungen und Nennungen gelten die Kurzklauseln aus Teil 0 der Haus-, Veranstaltungs- und Reitordnung; die vollständige Fassung ist oben verlinkt.
Bei Lehrgängen gelten zusätzlich die Rücktrittsfristen und Ausfallgebühren der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Verbraucher erhalten die Widerrufsbelehrung mit der Anmeldebestätigung.
Für Turniere gelten ergänzend die LPO und die jeweilige Ausschreibung.
Zur Verarbeitung personenbezogener Daten siehe unsere Datenschutzerklärung.
Frühere Fassungen
Derzeit sind keine früheren Fassungen archiviert.
